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Unsere FAQs

Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen

Häufige Fragen

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Wenn Menschen aufgrund psychischer, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen so stark in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt sind, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig oder nur noch teilweise selbst regeln können, bestellt das zuständige Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dies erfolgt jedoch nur dann, wenn alle anderen verfügbaren Hilfs- und Unterstützungsangebote nicht ausreichen und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, durch die die betroffene Person bereits eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten beauftragt hat.

Der rechtliche Betreuer übernimmt innerhalb der festgelegten Aufgabenbereiche die gesetzliche Vertretung des Betroffenen.

Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen?

Jeder mündige Bürger hat die Möglichkeit, einen Antrag auf rechtliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht, dem sogenannten Betreuungsgericht, zu stellen. Auch die betroffene Person selbst kann diesen Antrag einreichen.

Das Gericht prüft den Antrag sorgfältig und trifft eine Entscheidung, nachdem es die betroffene Person persönlich angehört hat. Dabei werden ärztliche Gutachten, Sozialberichte sowie gegebenenfalls Aussagen von Angehörigen hinzugezogen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, den Aufgabenbereich des Betreuers, die Auswahl der Betreuungsperson sowie einen möglichen Einwilligungsvorbehalt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Betreuung niemals gegen den freien Willen des volljährigen Betroffenen eingerichtet werden darf.

Welche Bereiche umfasst eine rechtliche Betreuung?

Der Aufgabenkreis eines rechtlichen Betreuers umfasst verschiedene Aufgabenbereiche, die individuell vom Betreuungsgericht festgelegt werden. Dabei wird genau darauf geachtet, dass der betreute Mensch nur in den Bereichen unterstützt wird, in denen er tatsächlich Hilfe benötigt.

Zu den möglichen Aufgabenbereichen gehören unter anderem die Vermögenssorge, die Regelung von Behörden- und Rentenangelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ebenso können Maßnahmen wie die Organisation von Unterbringung oder unterbringungsähnlichen Vorkehrungen, beispielsweise der Einsatz eines Bettgitters, zu den Aufgaben zählen.

Darüber hinaus umfasst die rechtliche Betreuung oft die Gesundheitsfürsorge, wie die Begleitung von Heilbehandlungen, sowie die Klärung von Wohnungsangelegenheiten, einschließlich der Auflösung oder Kündigung von Mietverhältnissen. Auch das Öffnen und Entgegennehmen der Post kann Teil des Betreuungsmandats sein.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jede Unterstützung passgenau auf die Bedürfnisse der betreuten Person abgestimmt ist.

Wird der Betreute bei einer rechtlichen Betreuung entmündigt?

Nein, grundsätzlich bleibt die Geschäftsfähigkeit einer betreuten Person auch bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung bestehen. Eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit tritt nur dann ein, wenn das Betreuungsgericht einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt anordnet. Dies geschieht ausschließlich in Fällen, in denen eine erhebliche Gefahr für die betreute Person selbst oder ihr Vermögen besteht. Der Einwilligungsvorbehalt dient somit dem Schutz der betroffenen Person und stellt eine Ausnahme dar, die sorgfältig geprüft und begründet wird.

Darf der Betreute noch alleine sein Geld verwalten?

Ja, wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde.

Wird ein Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögenssorge angeordnet, ist das Einverständnis des Betreuers erforderlich, bevor ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird. Alternativ kann der Betreuer eine nachträgliche Genehmigung erteilen. In einem solchen Fall wird die betreute Person rechtlich wie ein beschränkt Geschäftsfähiger behandelt.

Nicht dem Einwilligungsvorbehalt unterliegen jedoch Gelder, die der Betreuer der betreuten Person zur freien Verfügung bereitstellt, wie etwa ein monatliches „Taschengeld“. Diese Mittel kann die Person eigenständig und ohne Einschränkung nutzen.

Wer bezahlt den rechtlichen Betreuer?

Während ehrenamtliche Betreuungen (bspw. durch Angehörige) grundsätzlich unentgeltlich geführt werden, haben berufliche Betreuer einen Anspruch auf Vergütung gem. VBVG.

Wenn die betreute Person nicht mittellos ist (d.h. Vermögen über 10.000 € besitzt), muss sie für die Kosten der Betreuung selbst aufkommen. Bei Mittellosigkeit ist die Vergütung aus der Staatskasse zu zahlen. Bei beruflichen Betreuern bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Der Betreuer erhält für die Führung der Betreuung eine monatliche Fallpauschale, die sich nach der beruflichen Qualifikation des Betreuers, der Dauer der geführten Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthalt der betreuten Person und deren
Vermögensstatus richtet (§§ 8, 9 VBVG). Darüber hinaus werden in besonderen Fällen zusätzliche Pauschalen vergütet, wenn die betreute Person nicht mittellos ist und der Betreuer größere Geldvermögen, Erwerbsgeschäfte oder nicht selbst genutzten Wohnraum der betreuten Person verwaltet oder wenn ein Wechsel von einem ehrenamtlichen zu einem beruflichen Betreuer oder umgekehrt stattfindet.

Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?

Nur so lange, wie sie erforderlich ist. Als rechtliche Betreuer sind wir dafür zuständig Sie dahingehend zu fördern, wieder selbstständiger zu werden. Der Weg dahin kann jedoch manchmal lange dauern. Wenn eine Betreuung eingerichtet oder weiterbewilligt wird, legt das Gericht immer einen Zeitraum fest, nach dem überprüft wird, ob sie noch nötig ist. Der festgelegte Zeitraum ist jedoch keinesfalls starr. Eine Betreuung kann auch immer vorzeitig beendet werden, sobald Sie Ihre Angelegenheiten wieder selbst besorgen können. Es kann auch immer ein Antrag gestellt werden, sollten sich Veränderungen ergeben. Zum Beispiel, falls Sie den Betreuer wechseln möchten, wenn es Probleme gibt. Oder wenn ein Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden soll.

Wie kommt man zu einem rechtlichen Betreuer?

Es gibt verschiedene Wege, eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Entweder gehen Sie selbst zum Betreuungsgericht und stellen einen Antrag. Oder ein Angehöriger bzw. ein Dritter regt die Betreuung an. Das Betreuungsgericht prüft Ihren Fall und lässt ein medizinisches sowie ein soziales Gutachten erstellen. Sie werden dabei genau gefragt, wobei Sie Unterstützung brauchen. Auch wird geprüft, ob jemand in Ihrem persönlichen Umfeld diese Aufgabe übernehmen kann und ob es noch andere Hilfen gibt, die Ihnen gleichwertige Unterstützung bieten können. In einer Anhörung schließlich bespricht ein Betreuungsrichter noch einmal alles mit Ihnen und legt dann gemeinsam mit Ihnen fest, für welche Angelegenheiten und wie lange der Berufsbetreuer da sein soll. Sollten Sie keinen eigenen Vorschlag einbringen, sucht das Betreuungsgericht einen passenden Berufsbetreuer aus. Der Berufsbetreuer nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf. Gegen Ihren freien Willen kann keine rechtliche Betreuung beschlossen werden. Das geht nur, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit nicht verstehen, um was es geht. Dies kann der Fall sein, wenn man nach einem Unfall für Monate das Bewusstsein verliert und niemand die Vollmacht hat, Ihre lebensnotwendigen Angelegenheiten weiter zu organisieren.

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Betreuungsbüro Roos & Schladot

 

Jennifer Roos | Laura Schladot
Blumenstraße 26
58644 Iserlohn

M | betreuung@roos-schladot.de
T | (+49) 02371 8326522
F | (+49) 02371 8327069

 

 

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